ver.di Queer Richtlinie wurde vom Gewerkschaftsrat beschlossen

05.12.2024
Richtlinie Queer Cover

Ein weiterer historischer Meilenstein in der Geschichte von ver.di!

Im November 2024 hat der Gewerkschaftsrat einstimmig die Übergangsrichtlinie zu Queerpolitik beschlossen. - Das besondere an der zukünftigen Personengruppe Queer ist, dass der Mitgliederstand bisher Null beträgt, da das Merkmal bisher nicht erfasst wurde. Bis September nächsten Jahres können alle ver.di Mitglieder nun selbst bestimmen, sich der Gruppe queer zuzuordnen, um in den Strukturen der Personengruppe Queer mitarbeiten zu können. Im September 2025 werden die Strukturvorgaben für alle Gremien für die nächsten Organisationswahlen festgelegt. Um dann für die Mitgliederversammlungen eine Einladung zu bekommen, tragt eure Zugehörigkeit zur Personengruppe Queer bitte in euren "Mein ver.di" Logins ein! Das Häkchen könnt ihr ab voraussichtlich 16. Dezember setzen, und zwar im Menü unter "Persönliche Daten".


Die Mitgliedschaftsrechte für die Gruppe Queer können unmittelbar nach der Mitteilung der Zugehörigkeit ausgeübt werden. (aktives und passives Wahlrecht). Die bisherigen Arbeitskreise können unter Berücksichtigung des neuen Status als Gruppe Queer ihre Arbeit fortsetzen, jedoch nicht mehr als Arbeitskreise. Für bereits bestehende und aktive Arbeitskreise gibt es die Möglichkeit, eine Vertretung als stimmberechtigtes Mitglied in den jeweiligen Ebenen Vorstand zu wählen. Wir freuen uns mit euch, dass es nun richtig losgeht!

Die komplette Richtlinie findet Ihr hier unten zum Download:

 

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